Kategorie: Tipps & News

FLAS(c)HBACK – Stopp die Plastikflut

Euer nächstes Urlaubsfoto auf Instagram - ein Bild des Grauens

Zum Jahresende eine Quizfrage an euch alle: Haltet ihr es für möglich, dass die Anrainer und Besucher des Mittelmeerraumes es gemeinsam schaffen, auf Dauer – das heißt: Jahr um Jahr – an 365 Tagen – rund um die Uhr – pro Minute 33. 800 Kunststoffflaschen in den Ozean zu werfen?

Ich weiß, das klingt jetzt erstmal wie die dümmste Saalwette, die man sich für den einstigen »Wetten-das-Showmaster« Gottschalk noch hätte einfallen lassen können. Totaler Schwachsinn, schon klar. Umso mehr schockiert in meinen Augen die korrekte Antwort: JA – sie schaffen das. Und hey, das ist das Unfassbare: sie machen es. Wobei das anonyme SIE  letztlich für jeden  von uns steht, der in den vergangenen Jahren schon einmal am Mittelmeer war.

Eine Wikinger-Wandergruppe genießt den Traumblick aufs Mittelmeer ©Wikinger Reisen

Wahnsinn! Wetten-das?

Unmöglich? Ehrlich gesagt, habe ich das im ersten Moment auch gedacht, als WWF-Pressesprecherin Britta König mir am vergangenen Freitag diese Zahlen aus der aktuellen WWF-Studie »Stopp die Plastikflut« genannt hat, die mit Unterstützung von Wikinger Reisen entstanden ist.

Wie ihr wisst, spielt das Thema „Nachhaltiger Tourismus“ für Elke und mich seit Jahrzehnten eine große Rolle. Insofern weiß ich natürlich genau, wie desaströs die Müllproblematik ist, die die Reisebranche mit sich bringt. Doch es macht einen gewaltigen Unterschied, wenn man sich die Fakten dieser Studie jetzt einmal ganz bildlich vorstellt: Abertausende Menschen an der Mittelmeerküste, und alle werfen PET-Flaschen ins Meer hinein. 33.800 pro Minute. WAHNSINN! Da bekommt der Umwelt-Horror doch gleich nochmal eine ganz andere Dimension, oder?

Zurzeit befinden sich 86 bis 150 Millionen Tonnen Plastik in unseren Weltmeeren. Geschätzte 8 Millionen Tonnen kommen jährlich neu hinzu.  Als Touristen sind wir Verursacher und Leidtragende zugleich. Fakt ist: Wir stehen in der Verantwortung und müssen handeln.
Schnorcheln im Meer – heute faszinierend, morgen ein Albtraum? ©Regina Fischer-Cohen

Die schockierenden Fakten

Allein in den Ländern rund um das Mittelmeer werden alljährlich 24 Millionen Tonnen Plastikmüll erzeugt. Und die Studie zeigt deutlich, dass die Plastikflut mit den Touristen in den Sommermonaten steigt (+ 30 Prozent). Natürlich schmeißt kaum ein Mensch seine PET-Flaschen direkt ins Meer. Doch viele Urlaubsländer sind spätestens zur Hochsaison mit dem Abfallmanagement völlig überfordert. Generell gibt es eine viel zu geringe Plastik-Recyclingquote. Weltweit beträgt sie, laut WWF-Studie, gerade mal um die 15 Prozent, und nur 62 Prozent des Plastikmülls werden überhaupt kontrolliert entsorgt. Der Rest landet in unserer Umwelt und damit auch in unseren Gewässern.

Zurzeit befinden sich 86 bis 150 Millionen Tonnen Plastik in unseren Weltmeeren. Geschätzte 8 Millionen Tonnen kommen jährlich neu hinzu.

Urlaub am Plastikmeer?

Zurzeit befinden sich 86 bis 150 Millionen Tonnen Plastik in unseren Weltmeeren. Geschätzte 8 Millionen Tonnen kommen jährlich neu hinzu.  Als Touristen sind wir Verursacher und Leidtragende zugleich. Fakt ist: Wir stehen in der Verantwortung und müssen handeln.
Glücksmoment: Schwesternhaie im kristallklaren Meer vor Belize ©Regina Fischer-Cohen

Als Touristen sind wir Verursacher und Leidtragende zugleich. Momentan sind es nur die plastikvermüllten Strände, die unser Urlaubsglück an vielen Ecken der Welt sichtbar trüben. Aber die gigantischen Plastikteppiche, die zurzeit noch außer Sichtweite in den Ozeanen treiben, sind für unzählige Meeresbewohner längst zur Todesfalle geworden. Und wenn sie so weiterwachsen wie bisher, ist es auch für uns bald mit dem unbeschwerten Badevergnügen im Meer vorbei. Höchste Zeit also, dass wir endlich handeln. Aber wo fangen wir an?

Mehrweg statt Einweg

Daniel Kraus – ein Reiseunternehmer mit Weitsicht ©Wikinger Reisen

»Umweltschutz beginnt bereits beim Koffer- oder Rucksackpacken. Packt Mehrweg- statt Einwegprodukte ein!« Als geschäftsführender Gesellschafter von Wikinger Reisen rät Daniel Kraus seinen Gästen das nicht erst seit heute, sondern bereits seit den 90iger Jahren. Mit seinem zurzeit in die 3.te Generation übergehenden inhabergeführten Familienunternehmen ist er Marktführer für weltweite Wander- und Aktivreisen und als solcher – wie er selbst von sich sagt, »von Natur aus auf Nachhaltigkeit programmiert.« So entwickelte er mit seinem Team parallel zur WWF-Studie die Wikinger-Aktion FLAS(c)BACK. Sie fordert Urlauber auf: Nehmt eine Mehrwegtrinkflasche aus bio-basiertem Material mit auf Reisen. Damit könnt im Urlaubsland komplett auf den Kauf von PET-Flaschen verzichten und spart noch Geld.

Reduce – reuse – recycle

Das Motto für alle lautet: Müll reduzieren – Dinge wiederverwenden – Abfall recyclen.

Zurzeit befinden sich 86 bis 150 Millionen Tonnen Plastik in unseren Weltmeeren. Geschätzte 8 Millionen Tonnen kommen jährlich neu hinzu.  Als Touristen sind wir Verursacher und Leidtragende zugleich. Fakt ist: Wir stehen in der Verantwortung und müssen handeln.
Wie lange wird es Traumstrände wie diesen auf Barbuda noch geben? ©Regina Fischer-Cohen

10 Kunststoffartikel, die man am häufigsten als Müll an Stränden findet:

  • 1. Getränkeflaschen aus PET und Flaschenverschlüsse
  • 2. Zigarettenstummel
  • 3. Wattestäbchen
  • 4. Tüten und Verpackungen für Chips und Süßigkeiten
  • 5. Hygieneartikel (Feuchttücher, Tampons etc. JA, da ist Plastik drin)
  • 6. Plastiktüten 
  • 7. Besteck, Trinkhalme, Rührstäbchen
  • 8. Getränkebecher und Deckel 
  • 9. Luftballons und Luftballonstäbe
  • 10. Lebensmittelverpackungen

Wahrer Luxus im Urlaub

Der Mensch dringt immer weiter in die Natur vor und zerstört sie ©Regina Fischer-Cohen

Wir müssen ernsthaft umdenken. Eine intakte Umwelt mit sauberen Stränden und gesunden Meeren stellt heute den wahren Luxus im Urlaub dar. Die oft edel gestalteten Mini-Shampoo- und Duschgelfläschchen und all die anderen plastikverpackten Hotel Give-Aways sind dagegen keineswegs mehr ein Zeichen für Luxus, sondern vielmehr Zeugnisse von unnötiger Plastikmüllverursachung.

Die Brüsseler EU-Kommission hat auf die Plastikflut reagiert. Ab dem Jahr 2021 gilt ein Verbot für Einwegprodukte aus Kunststoff, für die es Alternativen aus anderen Materialien gibt. Viele Hotels haben deshalb bereits jetzt auf Produkte aus natürlich nachwachsenden Rohstoffen umgestellt. Doch Tourismusexpertin Martina v. Münchhausen warnt: »Einwegprodukte aus Holz oder Papier haben nicht per se eine bessere Ökobilanz und verringern nicht das Müllaufkommen. Auch sie brauchen Dünger, Wasser und Fläche, die für den Anbau von Lebensmitteln fehlen. Am wirksamsten sind Vermeidung und Mehrwegalternativen.«

Wasser ist kostbar und sollte uns allen heilig sein ©Regina Fischer-Cohen

Also, ihr Lieben: Habt Spaß! – aber lasst uns künftig bitte ganz bewusst auf all das unnötige Plastikzeug verzichten. Hier findet ihr die von Wikinger Reisen unterstützte WWF-Studie »Stopp die Plastikflut« in ganzer Länge.

Weitere Gedanken zum nachhaltigen Reisen findet ihr hier.

Reiserecht: Urteil zu verpasstem Anschlussflug

Durch Verspätungen bei Zubringerflügen kann es leicht passieren, dass ein Fluggast seinen Anschlussflug verpasst. Fluggäste, denen nicht genug Zeit bleibt, um ihren Anschlussflug pünktlich zu erreichen, haben Anspruch auf eine Entschädigung gegen die Fluggesellschaft. Diesen können sie direkt gegen die Fluggesellschaft geltend machen – egal, ob es sich um eine Pauschalreise handelt oder um individuell gebuchte Flüge. „Die Beweislast dafür, dass die Umsteigezeit ausgereicht hat, liegt bei der Airline“, sagt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice).

Der Fall vor Gericht

Eine Frau hatte einen Flug von Frankfurt über Kiew nach Astana gebucht. Das Flugzeug hob bereits in Frankfurt verspätet ab und erreichte Kiew mit fast anderthalb Stunden Verspätung. Die Passagiere konnten das Flugzeug dort ab 16:25 Uhr verlassen, die Türen der Anschlussmaschine schlossen sich um 17:27 Uhr. Da der Flughafen mit Menschenmengen und Warteschlangen verstopft war, schaffte es die Frau in der vorhandenen Zeit nicht, den Anschlussflug zu erreichen, und konnte erst am nächsten Tag nach Astana weiterfliegen. Sie forderte von der Airline eine Entschädigung für die Verspätung. Diese wies die Forderung jedoch zurück: Eine Stunde und zwei Minuten hätten zum Umsteigen ausgereicht. Die Zeitspanne entspreche der sogenannten Minimum Connecting Time (MCT) – der Mindestumsteigezeit. Es wurde vermutet, die Frau habe beim Umsteigen getrödelt.

Der Horror: Dichtgedrängte Menschen vor den Flughafenkontrollstellen werden zum unkalkulierbaren Zeitfaktor, wenn man auf die Schnelle einen (Anschluss-) Flug erwischen muss ©Regina Fischer-Cohen
Der Horror: Dichtgedrängte Menschen vor den Flughafenkontrollstellen werden zum unkalkulierbaren Zeitfaktor, wenn man auf die Schnelle einen (Anschluss-) Flug erwischen muss ©Regina Fischer-Cohen

Das Urteil des Gerichts

Das Amtsgericht Frankfurt sah dies anders. Es gestand der Frau den üblichen nach Entfernung gestaffelten Entschädigungsanspruch nach § 7 der Europäischen Fluggastrechteverordnung zu. Das Gericht räumte zwar ein, es könne durchaus die Schuld der Reisenden sein, dass sie ihren Anschlussflug verpasst hat. Wenn die Fluggesellschaft sich darauf berufe, müsse sie jedoch beweisen, dass die Umsteigezeit ausreichend gewesen sei. „Das Gericht betonte, dass allein ein Verweis auf die Mindestumsteigezeit nicht genügt, da diese von den Flughäfen festgesetzt wird. Maßgeblich sei jedoch, wie viel Zeit ein Fluggast tatsächlich zum Umsteigen habe, und diese Zeitspanne stimme oft nicht mit der Mindestumsteigezeit überein”, erklärt Michaela Rassat. Auch dass andere Fluggäste pünktlich den Anschlussflug erreicht hatten, war aus Sicht des Gerichts kein Argument. Dies sage nichts darüber aus, wie viel Zeit die Klägerin zur Verfügung gehabt habe und ob diese Zeit für das Umsteigen gereicht hätte. Das Gericht verlangte von der Fluggesellschaft einen Nachweis darüber, welche Maßnahmen sie ergriffen hat, damit die Klägerin ihren Anschlussflug rechtzeitig erreicht. Diesen konnte die Airline nicht liefern.

Die Frau bekam eine Entschädigung von 600 Euro.

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18. Oktober 2018, Az. 30 C 3465/17

Weitere tagesaktuelle Rechtsinfos findet ihr im Web z. B. hier, natürlich auch zur Thomas Cook Insolvenz

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